Malteser of white Beautys

 

 

 

Gewährleistung

 

 

 

 

 

 

 

Neue Gewährleistungspflicht

Der Gesetzgeber hat das Schuldrecht im Rahmen der neuen EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie geändert.
Seit 1.1.2002 ist das Gesetz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber räumt im neuen Kaufrecht dem Verbraucher wesentlich mehr Rechte als früher ein:
Der Käufer einer Ware hat jetzt einen verlängerten Anspruch auf Gewährleistung. Früher betrug die Gewährleistungsfrist sechs Monate, jetzt wurde sie auf verbraucherfreundliche zwei Jahre ausgedehnt, in dem Ansprüche bei einem Mangel geltend gemacht werden können. Diese Frist gilt sowohl für den gekauften Gegenstand, also zum Beispiel einen Hundekorb, als auch für den Hund selbst. Für gebraucht gekaufte Ware beträgt die Gewährleistungsfrist immerhin noch ein Jahr.
Die Regelung gilt aber auch für Verkäufe unter Privatpersonen, außer die Gewährleistung wurde vorher ausgeschlossen. Die wohl folgenträchtigste Änderung für Verkäufer wie auch Käufer ist die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass nicht wie früher der Käufer bei einem Mangel der Ware beweisen muss, dass die Schuld für die Beanstandung nicht bei ihm liegt. Jetzt muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt beim Verkauf nicht schadhaft war, wenn der Schaden innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Verkauf aufgetreten ist. Erst nach dieser sechsmonatigen Frist muss der Kunde beweisen, dass der Mangel nicht durch sein Verschulden aufgetreten ist.
Hier ein paar Grundsätze, die vor Kauf eines Hundes zu beachten sind:
– Kaufen Sie niemals einen Hund, der Ihnen an der Haustür angeboten wird.
– Kaufen Sie keinen Hund auf Wochenmärkten oder am Straßenrand.
– Achten Sie auf einen Kaufvertrag, in dem der Verkäufer auch seine Adresse einträgt.
– Falls etwaige Zweifel an der Identität des Verkäufers bestehen, lassen Sie sich den Personalausweis zeigen.
– Wenn Ihnen günstige Rassehunde angeboten werden, dann prüfen Sie immer: Warum ist der Hund unter dem Preis? Wie alt ist der Hund? Wer ist der Züchter?
– Kaufen Sie keine tätowierten Hunde, ohne einen Nachweis des Verkäufers, dass der Hund wirklich ihm gehört.
Vorsicht beim Hundekauf!
Wer einen gestohlenen Hund kauft, muss ihn in jedem Fall dem rechtmäßigen Besitzer zurückgeben, selbst dann, wenn er nicht wusste, dass der Hund gestohlen wurde.
Wenn Kinder Tiere kaufen
Unmündige Minderjährige (ab vollendetem 14. bis 19. Lebensjahr) können ein für ihr Alter unübliches Geschäft – in diesem Falle der Kauf eines Hundes – nur mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters gültig abschließen. Wenn Sie als Eltern den noch „schwebend unwirksamen“ Kaufvertrag nicht genehmigen, muss der Verkäufer den Hund zurücknehmen und das Kaufgeld zurückerstatten.
Ein als reinrassiges Tier verkaufter Hund gilt trotz vorhandener Ahnentafel einer Züchtervereinigung nicht als reinrassig, wenn das Tier nicht gekennzeichnet, z.B. tätowiert, ist und das Kennzeichen nicht in der Ahnentafel eingetragen ist. Ohne die Verbindung besteht keine unverwechselbare Zuordnung. Der Klage einer Käuferin eines Retrievers wurde stattgegeben, die in einem Zoogeschäft einen Welpen für 1.800 DM erworben hatte, der nicht tätowiert war. Das Gericht bewertete den Marktwert dieses Hundes als ein Tier ohne Papiere und hielt deshalb eine Kaufpreisminderung in Höhe von 1.000 DM für gerechtfertigt.
(AG Frankfurt, Az.: Hö 3 C 3124/97)

 

 

 

 

 

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